Österreich: Glücksspielgesetz verstößt gegen EU-Recht

Österreich: Glücksspielgesetz verstößt gegen EU-Recht

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs ist der Meinung, dass das geltende österreichische Glücksspielgesetz teilweise gegen EU-Recht verstößt. Das berichtet jetzt die Wiener Zeitung. Die staatlich vergebenen Lotto und Casino-Konzessionen in Österreich laufen in den kommenden zwei bzw. fünf Jahren aus. Nach heimischen Recht dürfen sich ausschließlich Aktiengesellschaften bewerben, die zudem ihren Sitz in Österreich haben müssen. Das ist diskriminierend und verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit, urteilt nun der EU-Anwalt. Die Ausschreibung müsse EU-weit geschehen. Jedes in einem der EU-Staaten ansässige Unternehmen könne unabhängig vom Wohnsitz seiner Führungskräfte kontrolliert und Sanktionen unterworfen werden. Seit 2007 arbeitet das Finnazministerium an einer Novelle zum österreichischen Glücksspiel. Die Meinung des Generalanwalts bestätigt nun diesen Ansatz.

“Die Novelle wird nun in den nächsten Wochen im Ministerrat vorgestellt”, erklärt Ministeriums-Sprecher Harald Waiglein gegenüber der “Wiener Zeitung”.

Darin soll allerdings nur der Sitz im Inland nicht mehr zwingend vorgeschrieben werden, die Bewerber sollen aber trotzdem Aktiengesellschaften sein.

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Kategorie: Allgemein, Gewinn-Business von Katrin

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