Pokern: Öffentliches Glücksspiel ist in Deutschland verboten
Bei den vielen Berichten und Reportagen über Pokerturniere gerät der Umstand, das öffentliches Glücksspiel in Deutschland verboten ist, anscheinend oft in Vergessenheit. Dabei ist auch das so beliebte und bekannte Kartenspiel von dem Verbot betroffen. Denn in Deutschland wird das Kartenspiel als Glücksspiel und nicht als Geschicklichkeitsspiel angesehen.
Geregelt wird das Glücksspiel in den Paragrafen 284 und 285 des Strafgesetzbuches. So ist das Spiel nur in staatlichen Casinos erlaubt. Gegen die gelegentliche private Pokerrunde ist nichts einzuwenden, solange keinem sogenannten Dritten Zugang gewährleistet wird. Beim Pokerspiel im Internet kommt es immer darauf an, wo der Server steht. Die meisten der Server befinden sich im Ausland, weshalb das Mitmachen legal ist. Zum jetzigen Zeitpunkt macht sich ein Spieler nicht strafbar, so lange man davon ausgeht, dass der Server im Ausland steht, bestätigt auch Lorenz Hünnemeyer, Buxtehuder Fachanwalt für Strafrecht gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Denn dann ist das Online-Poker so wie der Besuch eines legalen Casinos im Ausland.
Kategorie: Allgemein von Katrin

















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