Staatliche Lotterieverwaltung begeht Verstoss gegen das Glücksspielgesetz
Die bayerische Lotterieverwaltung wird zu einem Ordnungsgeld von 125 000 Euro verdonnert.
Wie man eine Aufgabe verantwortungsbewusst und konsequent wahrnimmt, kann man dieser Tage wohl am besten am Beispiel Erwin Horak, dem Präsidenten der staatlichen Lotterieverwaltung Bayern festmachen. So warnte er erst kürzlich wieder vor der Gefahr durch Glückspiele süchtig zu werden.”Das durch den Gesetzgeber aufgegebene Präventionsmodell funktioniert gut.” liess er neulich überzeugt in einer Tageszeitung verkünden.
Tatsächlich mutet ein Urteil, dass das Landgericht München dieser Tage erließ umsum erstaunlicher an. Dem zufolge wird die bayerische Lotterieverwaltung zu einem Ordnungsgeld von 125 000 Euro verdonnert, weil sie gegen Jackpotwerbeverbote verstoßen und bereits ergangene Unterlassungsanordnungen nicht befolgt habe. In einem weiteren, gestern erlassenen Urteil wird die Verwaltung aufgefordert, keine Lotterielose mehr an Jugendliche ausgeben zu lassen – unter Androhung eines Ordnungsgelds von 250 000 Euro. In Testverkäufen war zuvor offenbar nachgewiesen worden, dass in 84 Prozent der Fälle Lose an Minderjährige ohne Vorlage eines Ausweises verkauft worden waren.
Horak selbst weisst die Anschuldigungen zwar zurück und argumentiert die Jackpot-Werbeplakate etwa seien den Auflagen entsprechend überarbeitet worden.Ein bitterer Beigeschmack jedoch bleibt bestehen- Denn Horak selbst war der Präsident der staatlichen Lotterieverwaltung, und damit einer der größten Befürworter des 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags, der das staatliche Monopol auf Glücksspiele verfügte und im gleichen Schritt, die teils radikale Werbebeschränkungen für Lottoannahmestellen verhängte.
Tatsächlich hatten sich Bund und Länder das Monopol auf Lotto und Sportwetten damals nur durch ein Hintertürchen sichern können. Gemäß eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war dies nur zulässig, wenn sie im gleichen Zug einen organisierten Kampf gegen die Spielsucht anzettelten – etwa indem sie die Werbung für Jackpot und Sportwetten stark reduzierten. Das versprachen die staatlichen Anbieter von Lotto und Sportwetten zwar. Sie mussten aber schnell feststellen, dass ihre Einnahmen aufgrund der Werbebeschränkungen teils empfindlich einbrachen.
De facto hat sich der Glücksspielstaatsvertrag seit seinem Inkrafttreten wenig Freunde gemacht. Private Glücksspielanbieter protestierten, weil ihnen mit dem Gesetz die Geschäftsgrundlage entzogen wurde. Zudem gingen die Glücksspieleinnahmen bundesweit jährlich um 22 Prozent zurück – was auch die Länder schmerzt, denen ein Gutteil der Lottoerlöse zugute kommt.
Auch die EU-Kommission ist mit dem deutschen Gesetz nicht zufrieden. Sie leitete in dieser Sache bereits 2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Erst Anfang Februar hatte der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt, Michel Barnier, bekräftig, das Verfahren fortsetzen zu wollen.
Kategorie: Allgemein, Gewinn-Business von Lottoteam

















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