Symposium stellt Glücksspielstaatsvertrag schlechtes Zeugnis aus
“Das Suchtpotential von Lotto wird überschätz” das ist eins der Ergebnisse des 7. Jahressymposium der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim. Die Komission kritisiert “teils unvernünftige Anforderungen” an Lotteriespiele. Demnach würde der Glücksspielstaatsvertrag eine Reihe von Anforderungen an die Lotterien stellen, welche aus der Perspektive des gesunden Menschenverstands schlichtweg unvernünftig seien.
So lautet das Fazit, das Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel, zieht. Rund 30 Referenten und 170 Teilnehmer waren in Hohenheim zusammengekommen, um zum Glücksspielstaatsvertrag ein Zwischenzeugnis auszustellen. “Der Glücksspielstaatsvertrag geht davon aus, dass den in Deutschland traditionell angebotenen Lotterien ein ganz erhebliches Suchtgefährdungspotential innewohnt. Dass dies nicht der Fall ist, wurde mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen.”In Deutschland seien fünf Millionen Bürger nikotinsüchtig, knapp zwei Millionen Bürger alkoholsüchtig. “Dagegen zeigen nur etwa 1.000 Bürger ein pathologisches Konsumverhalten bei Lotterien. Aus wissenschaftlicher Sicht kann nicht ernsthaft von einer Lottosucht gesprochen werden. Doch auf der anderen Seite ist die staatliche Regulierung der Werbung bei den Lotterien sehr viel strenger, als bei Alkohol und Tabak”, kritisiert Prof. Dr. Becker. Und führt weiter aus: “Konkret geht es nicht an, dass ungefährliche Formen des Glücksspiels, wie die Lotterien, genau denselben Restriktionen und Anforderungen unterliegen, wie die Glücksspielautomaten in Spielbanken und andere Casinospiele”, so Prof. Dr. Becker.
Die wesentlich gefährlicheren Formen des Glücksspiels, wie Automaten in Spielhallen oder Gaststätten, würden dagegen kaum reguliert. Schleswig-Holstein hat den Glücksspielstaatsvertrag bereits aufgekündigt und will ihn nicht verlängern. Prof. Dr. Becker vermutet, dass der Motor für diese Entscheidung in der Hoffnung auf höhere Einnahmen, als es in der gegenwärtigen Situation des staatlichen Monopols möglich war, lag. Der Glücksspielstaatsvertrag regelt seit Anfang 2008 die Gesetzgebung zu Glücksspielen in den einzelnen Bundesländern und stellt den gesetzlichen Rahmen dar, auf den sich die Länder geeinigt haben. Der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende 2011 aus.
Quelle: Forschungsstelle Glücksspiel Unversität Hohenheim
Kategorie: Allgemein, Gewinn-Business von Katrin

















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